
ist das Erscheinen am adligen Hof, insbesondere die Teilnahme am Hoftag. Die H. gründet sich im Laufe des Mittelalters mehr und mehr auf das Lehnsrecht. Vielfach wird sie von einer anfänglichen Pflicht zu einem Recht auf Teilnahme am Hoftag.Mitteis, H., Lehnrecht und Staatsgewalt, 1933, Neudruck 1957, 1972
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Hoffahrt (mhd. hovereise, hovevart). Bezeichnung für die Verpflichtung eines Lehnsmannes, auf Befehl den Hof seines Lehnsherren aufzusuchen, um dort den geforderten Dienstpflichten nachzukommen. Diese konnten in Rat (consilium, etwa bei Gericht), Kriegsdienst (auxilium) oder höfischen Diensten beste...
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