
Das Hochschullehrerprivileg gestattete Hochschulbeschäftigten – Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern – Erfindungen, die diese im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gemacht hatten, als freie Erfindungen selbst zu verwerten. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) spricht die Verwertungsrechte an patent- oder gebr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hochschullehrerprivileg
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