
Für Altersrentner, die noch nicht 65 Jahre alt sind, gilt eine Hinzuverdienstgrenze. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 400 Euro. Bei zweimaligem Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze besteht kein Anspruch mehr auf die Altersrente als Vollrente, ab Beginn des Monats des unzulässigen...
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