
Von einem Hinterliegergrundstück spricht man im Straßenrecht, bei einem Grundstück, dass keinen direkten Zugang zu einer öffentlichen Straße hat (im Beispiel: G2 und G5), sondern nur über eine sog. Kopfgrundstück (im Beispiel G1 und G4) an die Straße angebunden ist. Über das Kopfgrundstück führt dann ein Weg zum Hinterliegergrundstück. ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/hinterlieger.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.