
Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind mit besonderen strafrechtlichen Befugnissen ausgestattete Beamte oder andere Personen. Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind zur Ausführung der Aufträge der Staatsanwaltschaft unmittelbar persönlich verpflichtet. Zur Ausführung stehen ih...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, frühere Bezeichnung für Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.