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Erlaubnisirrtum

Erlaubnisirrtum Logo #42000 Als Erlaubnisirrtum wird nach deutschem Strafrecht ein Irrtum bezeichnet, bei dem der Irrende sich einen Rechtfertigungsgrund vorstellt, der tatsächlich aber nicht oder nicht in der vermuteten Form existiert. Der Erlaubnisirrtum ist damit mit dem Verbotsirrtum verwandt. Die Differenzierung des Erlaubnisirrtums in Erlaubnisexistenzirrtum (fehlerha...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnisirrtum

Erlaubnisirrtum

Erlaubnisirrtum Logo #42343Der Täter hält sein Verhalten für gerechtfertigt, weil er die rechtlichen Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes überdehnt oder sein Verhalten einem Rechtfertigungsgrund unterstellt, den die Rechtsordnung nicht kennt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42343

Erlaubnisirrtum

Erlaubnisirrtum Logo #42834Von Erlaubnisirrtum spricht man, wenn der Täter die Grenzen eines anerkannten Rechtsgrundes verkennt oder von der Existenz eines nicht anerkannten Rechtfertigungsgrundes ausgeht. B schlägt seinen Sohn A in dem Glauben, er habe ein Züchtigungsrecht. Der Erlaubnisirrtum, auch umgekehrter Verbotsirrtum oder indirekter Verbotsirrtum, unterfällt §...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/erlaubnisirrtum.php
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