[Achtung: Schreibweise von 1811] Herzoglich, adj. et adv. einem Herzog gemäß, demselben gehörig, in dessen Würde gegründet. Die herzogliche Würde. Die herzoglichen Länder. Herzoglich leben, als ein Herzog. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_2_2133