
Herstellungsaufwand ist ein steuerrechtlicher Begriff für die Aktivierungspflicht von bestimmten Instandsetzungsaufwendungen, soweit sie die Vermögensgegenstände in ihrer Substanz vermehren oder ihre Gebrauchsmöglichkeiten wesentlich verändern oder die Lebensdauer wesentlich verlängern. Dienen diese Aufwendungen dazu, den Gegenstand in ordnun...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735
Keine exakte Übereinkunft gefunden.