
ist der Tod des Herrn im Lehnsverhältnis.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Herrenfall (Hauptfall, Thronfall, Veränderung in der herrschenden Hand), im Lehnrecht der Wechsel in der Person des Lehnsherrn, im Gegensatz zum Lehnsfall (Nebenfall) oder der Veränderung in der dienenden Hand, d. h. in der Person des Lehnsträgers, welch letzterer in beiden Fällen zur Lehnserneuerung verpflichtet war. S. Lehnswesen.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

nach dem Lehnsrecht musste der Vasall beim Tode des Lehnsherren dessen Nachfolger innerhalb Jahresfrist um Wiederbelehnung bitten (Lehnserneuerung) und ihm den Lehnseid leisten; beim Tod des Vasallen Mannfall.
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https://www.wissen.de//lexikon/herrenfall
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