[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Helfrecht, des -es, plur. inus. an einigen Orten, z. B. im Hennebergischen, das Recht, die gepfändeten Sachen eines Schuldeners an die Meistbiethenden zu verkaufen, und dadurch dem Kläger zu seiner Forderung zu helfen; das Gantrecht, das Stangenrecht.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1767
Keine exakte Übereinkunft gefunden.