[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Heiraths-Contract, des -es, plur. die -e, der Contract, d. i. die feyerliche Verbindung wegen einer Heirath, und die Urkunde, worin dieselbe enthalten ist; der Heirathsvertrag. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_1_1714