
Das Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. Dezember 1934 , bekannt unter dem Begriff Heimtückegesetz, stellte die missbräuchliche Benutzung von Abzeichen und Parteiuniformen unter Strafe. Es schränkte darüber hinaus das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle...
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Heimtückegesetz, Kurzbezeichnung des nationalsozialistischen Ausnahmegesetzes »gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Uniformen« vom 20. 12. 1934, das der Sicherung der nationalsozialistischen Herrschaft diente; seine unklaren und weit gefassten Tatbestände ...
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