
Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 regelt die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ und enthält Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände. Vormals war die Ausübung der Heilkunde in der Reichsgewerbeordnung geregelt (nach den Grun...
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Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung vom 17.2.1939, ein Nazi-Gesetz, das eigentlich zur Beseitigung der Heilpraktiker durch ein Ausbildungsverbot führen sollte. 1952 wurde das Ausbildungsverbot wegen Verfassungswidrigkeit in der BRD auße...
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Heilpraktikergesetz Gesetz vom 17. Februar 1939, das die selbstständige (nichtärztliche) Ausübung der Heilkunst regelt. Nach dem H. sind
Heilpraktiker u. nichtärztliche Psychotherapeuten mit gewissen Einschränkungen zugelassen.
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