
Mit Hausmannrechtsprechung werden die Urteile des Bundesgerichtshof zur Frage der Unterhaltspflicht eines Mannes, der in zweiter Ehe den Haushalt führt, gegenüber seinen Kindern aus erster Ehe bezeichnet. Beispiel: P war in erster Ehe mit der A verheiratet und sorgte in dieser Ehe durch seine Erwerbstätigkeit als Angestellter einer Bank für den...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/hausmannrechtsprechung.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.