
Unter einer Hausberufung versteht man die Berufung eines Universitätsbediensteten zum Professor an derselben Universität, an der er bislang beschäftigt ist. In der DDR war die Hausberufung eine übliche Vorgehensweise. In der Bundesrepublik Deutschland bestand und besteht hingegen teilweise das so genannte Hausberufungsverbot, in Brandenburg z....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hausberufung
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