
Telefoniert ein Unternehmer betrieblich mit seinem Handy, stellen die Gesprächskosten eine Betriebsausgabe dar. Das gilt auch, wenn der Unternehmer Prepaid-Karten nutzt. Wird das Handy parallel auch für Privatgespräche verwendet, muss der Unternehmer, ähnlich wie beim Telefonanschluss für das Festnetz die Kosten aufteilen. Die Grundgebühr und...
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https://www.betriebsausgabe.de/handykosten-133.html

Nutzt der Arbeitnehmer das betriebliche Handy für private Zwecke, ist der daraus resultierende Nutzungsvorteil steuerfrei. Wird das private Handy für betriebliche Zwecke genutzt, ist der berufliche Nutzungsanteil nachzuweisen. Seit dem 1.1.2002 wurde die Nachweisführung wesentlich vereinf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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