Handlungsfähigkeit, Zivilrecht Bedeutung

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Handlungsfähigkeit, Zivilrecht

Handlungsfähigkeit, Zivilrecht Logo #42834Handlungsfähigkeit ist im Zivilrecht der Oberbegriff für Geschäftsfähigkeit, Deliktsfähigkeit und Verschuldensfähigkeit. Davon zu unterscheiden ist der Begriff der Rechtsfähigkeit. Zur Handlungsfähigkeit im Strafrecht siehe unter Handlungsfähigkeit, Strafrecht.
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