
Mit Handelsvertreterausgleich wird gemäß § 89b HGB eine Zahlung bezeichnet, die ein Handelsvertreter, nach vom ihm nicht verschuldeter Beendigung des Vertragsverhältnisses vom Geschäftsherrn verlangen kann. Der Handelsvertreterausgleich dient der Abgeltung von Leistungen (Vertragvermittlungen oder Vertragsabschlüsse), die der Handelsvertreter...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/handelsvertreterausgleich.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.