
Handelssachen, Rechtsstreitigkeiten nach § 95 Gerichtsverfassungsgesetz, die auf Antrag vor der Kammer für Handelssachen verhandelt werden, z. B. Klagen gegen Kaufleute aus zweiseitigen Handelsgeschäften sowie Wechsel- und Scheckklagen.
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Klagen, für die besondere Kammern des Landgerichts, die Kammern für Handelssachen, zuständig sind. Die Klagen betreffen u. a.: Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft; Ansprüche aus einem Wechsel, Scheck oder aus kaufmännischen Orderpapieren ; Streitigkeiten über den Gebrauch einer Firma...
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