
Der Vorstand der AG muss gemäß § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) unverzüglich nach der Hauptversammlung (HV) über den Jahresabschluss , den festgestellten Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk , den Lagebericht und den Bericht des Aufsichtsrat s beim zuständigen Handelsregister einreichen. Der dem eingereichten Jahresabschluss beigefügt...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/handelsregister-einreichung-jahres
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