
Handelsgut, Handelsware, Gegenstand eines Handelsumsatzgeschäftes (Ware, Wertpapier, Devisen). Bei Vorliegen einer Gattungsschuld ist grundsätzlich Handelsgut mittlerer Art und Güte zu liefern (§ 360 HGB).
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Handelsgut (Kaufmannsgut), solche Ware, wie sie nach der Verkehrssitte unter derjenigen Bezeichnung verstanden wird, welche bei Abschluß eines Handelsgeschäfts von den Kontrahenten gebraucht wurde. Das deutsche Handelsgesetzbuch (Art. 335) schreibt vor, daß, wenn im Vertrag über die Beschaffenheit und Güte der Ware nichts Näheres bestimmt ist...
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