[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Halsgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht, welches über den Hals, d. i. über das Leben der Übelthäter erkennet; die obern Gerichte, ein peinliches Gericht, das Blutgericht, ein...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_452

Halsgericht, Hochgericht, seit dem 13. Jahrhundert ein Gericht, das über Leben oder Tod des Angeklagten bei schweren Verbrechen zu urteilen hatte; später Ausdehnung der Zuständigkeit auf alle Strafsachen. Ab dem 15. Jahrhundert entstanden Halsgerichtsordnungen, die das Verfahren vor den Halsgerichte...
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Mit Halsgericht wird die im späten Mittelalter übliche Form eines Gerichtes für schwere Verbrechen bezeichnet.
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https://www.lexexakt.de/glossar/halsgericht.php

Halsgericht (mhd. halsgerihte; das Wort ist seit 1296 belegt). Gerichtsbarkeit mit der Befugnis, gegen 'Hals und Hand' gerichtete Strafen zu verhängen (s. Hochgericht) - im Gegensatz zum Niedergericht, dessen Strafen gegen 'Haut und Haar' gerichtet waren. Von 'http://u0028844496.user.hosting-age...
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Halsgericht , veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen bedrohte Verbrechen abzuurteilen hatte; auch s. v. w. hochnotpeinliches H.; dann Ort der Vollziehung der Todesstrafe. Hochnotpeinliches H. hieß die öffentliche Kriminalgerichtssitzung, welche früherhin der Vollstreckung eines Todesurt...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im späten Mittelalter Strafgericht zur Aburteilung schwerer Straftaten.
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