[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Halljahr, des -es, plur. die -e, jedes funfzigste Jahr bey den ehemahligen Juden, ein Jubeljahr, in welchem alle Gefangene und Leibeigene ihre Freyheit, und die Schuldner einen Erlaß bekamen,... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_423