[Achtung: Schreibweise von 1811] Halbschuldig, adj. et adv. welches nur in Westphalen als ein Hauptwort üblich ist, wo Halbschuldige eine Art Leibeigener sind; zum Unterschiede von den Vollschuldigen... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_392