
Nach dem Gesetz über den Schutz der Topographien von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Halbleiterschutzgesetz – HalblSchG) werden die dreidimensionalen Strukturen (Topographien) von Halbleitererzeugnissen geschützt (Halbleiterschutzrecht). == Voraussetzungen und Schutzumfang == Diese Topographien müssen dazu „Eigenart“ aufweisen...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Halbleiterschutzgesetz

Halbleiterschutzgesetz, Gesetz über den Schutz der Topografien (dreidimensionale Strukturen) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Chip) vom 22. 10. 1987; diese können Gegenstand des Patentschutzes, soweit sie Eigenart aufweisen, oder des Gebrauchsmusterschutzes sein.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.