[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Halblehen, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, ein Grundstück, welches auf eine bestimmte Anzahl Jahre in Leben gegeben, oder vielmehr verpachtet wird, und die Verpachtung dieser Art. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_3_0_376