
Die Haftbeschwerde ist ein Rechtsbehelf des Inhaftierten gegen den Haftbefehl. Die Beschwerde kann jederzeit eingelegt werden und ist nicht an Fristen gebunden. Das Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung auf die Haftbeschwerde hin ist die weitere Beschwerde (zuständig ist dann in der Regel das Oberlandesgericht gem. {§|310|stpo|juris} St...
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