
Eine Haftanordnung ist das letzte Mittel zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung. Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher beauftragen, den Schuldner zu verhaften, um ihn so zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu zwingen. Weigert dieser sich immer noch, drohen ihm bis zu sechs Monate Haft.
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