
Die Hackfleischverordnung (HflV) – eigentlich „Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinertes rohes Fleisch“ – galt für das gewerbsmäßige Herstellen (Auswählen, Gewinnen, Herstellen, Zubereiten, Be- und Verarbeiten), Behandeln (Wiegen, Um- und Abfüllen, Verpacken, Kennzeichnen, Befördern, Lagern und Aufbewahren...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Hackfleischverordnung
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