
Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Güterstände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Diese müssen aber durch einen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden.
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Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander. Der gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Ehevertraglich vereinbart werden kann: die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung. siehe hierzu auch: Lexikon: Ehevertrag G&u...
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Eheleute leben im bürgerlich-rechtlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, falls der Ehevertrag nichts anders bestimmt. Abweichend von der Zugewinngemeinschaft kann auch Gütertrennung zwischen Ehepartnern vereinbart werden. Eine Zugewinngemeinschaft kann durch den Tod eines Partners oder du...
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Mit Güterstand wird die Gesamtheit der Regeln für die Beziehung der Vermögensmassen der beiden Ehepartner zueinander bezeichnet. Beispiel: A hat reich geerbt. Er lernt die verschuldete B kennen und heiratet diese. Der Güterstand regelt nun die Frage welche Rechte B hinsichtlich des Vermögens des A hat. Der vom Gesetz vorgesehene Normalfall ist...
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