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Gült Logo #42000 Die Gült ist ein historischer Begriff aus dem Finanz- und Steuerwesen. Sie bezeichnet: ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gült

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Gült Logo #42000[Abgabe] - Die Gülte (plur. die -n), bezeichnet ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken. Die Gülte war in engerer Bedeutung des Wortes ein Pachtzins (siehe Pacht), welcher ein Besitzer dem Grundherren für den "Nießbrauch" des ihm übertragenen Grundstückes zu entrichten hatte. == Abgabenform...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gült_(Abgabe)

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Gült Logo #42000[Steuer] - Die Gült oder auch Gilt war im Unterschied zum Stiftgeld eine Abgabe in Naturalien, die als Bringschuld jährlich in gleicher Menge an den Grundherrn geleistet werden musste, z. B. als Getreide- oder Käsegilt.. Sie war ein seit dem 15. Jahrhundert in den Ländern Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Kärnte...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Gült_(Steuer)

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Gült Logo #40180Grundpfandrecht; verkehrsfähige Forderung, für die nur das Grundstück haftet.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

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Gült Logo #42719In wenigen Kantonen der Schweiz noch verwendetes Wertpapier, das eine auf Geldleistung gerichtete Grundlast auf einem Grundstück verbrieft. Für die Gültschuld haftet grundsätzlich nur das belastete Grundstück, eine persönliche Haftung besteht für rückständige, der Pfandhaft nicht mehr unterliegende Zinsen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Gült Logo #42295Gült (Gülte), was ein Gut jährlich erträgt; dann s. v. w. Schuld, auch Abtragung einer solchen, besonders aber der von der Nutznießung eines Gutes zu entrichtende Grundzins. Daher Gültbrief, Gültverschreibung, s. v. w. Schuldverschreibung; Gültgüter, Gültenhöfe, Güter, von denen Grundzinsen (s. d.) erhoben wurden (s. Bauerngut).
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

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Gült Logo #42832(Schweiz) Ein → Grundpfandrecht bzw. eine verkehrsfähige Forderung, der ausschließlich eine Haftung durch das jeweilige Grundstück zugrunde liegt. Zwischenzeitlich (in Bezug auf Neuverträge) abgeschafft.
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm

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Gült Logo #42871schweizerisches Grundpfandrecht, geregelt in Art 847 ff. ZGB; der Grundschuld des deutschen Rechts ähnlich. Eine Gült kann allerdings nur auf landwirtschaftliche Grundstücke, Wohnhäuser oder Baugebiete errichtet werden.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/guelt
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