
ist das geschlossene, in Eigenwirtschaft durch Tagelöhner bewirtschaftete Großgrundeigentum (- Grundherrschaft), in welchem der Eigentümer meist auch die unteren hoheitlichen Befugnisse (Gerichtsbarkeit, Polizei) ausübt. Sie entsteht als Folge der mittelalterlichen Ostsiedlung, in welcher der oft ritterliche Siedlungsunternehmer Vorrechte erlan...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Gutsherrschaft, Bezeichnung für eine vom 15. bis 19. Jahrhundert in Ostmitteleuropa vorherrschende entwickelte Form der Grundherrschaft beziehungsweise des Großgrundbesitzes. Merkmale sind der ausgedehnte, arrondierte Besitz, der Besitz der Ortsherrschaft und häufig Schlüsselstellung der herrschaftl...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Gutsherrschaft. In den Grundherrschaften des relativ dünn besiedelten und schwach urbanisierten ostdeutschen Raums (im östlichen Schleswig-Holstein, in Mecklenburg, Brandenburg, Pommern und Preußen) wurde schon bald ein Agrarüberschuss erwirtschaftet, an dem die Landbesitzer umso besser verdienen ko...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Eine Form der Grundherrschaft, die sich im ausgehenden 13. Jahrhundert insbesondere in Gebieten der deutschen Ostkolonisation entwickelte. Die bis dahin übliche Rentengrundherrschaft wurde zunehmend von einer Eigenbewirtschaftung jeweiliger Ländereien durch die adligen Grundherren abgelöst. Dabei entstanden einheitlich geführte landwirtschaftli...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

seit dem 16. Jahrhundert besonders in Ostdeutschland entstandene Form des Großgrundbesitzes: Der Gutsherr bewirtschaftete (im Gegensatz zur Grundherrschaft ) den Grundbesitz selbst und war in Preußen bis ins 19. Jahrhundert Gerichtsherr innerhalb seines Gutsbezirks.
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https://www.wissen.de//lexikon/gutsherrschaft
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