
Der Gruppierungsplan ist in der Kameralistik eine Vorschrift, die die Gliederung von Einnahmen und Ausgaben im kameralen Haushaltsplan nach inhaltlicher Zuordnung regelt. Der Gruppierungsplan hat drei Gliederungsebenen: Hauptgruppe, Obergruppe und Gruppe.
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haushaltsrechtl. Begriff in Dtschld. (§ 10 Haushaltsgrundsätzegesetz, § 13 Bundeshaushaltsordnung); 1969 eingeführtes Schema der Gliederung der Einnahmen u. Ausgaben in den Haushaltsplänen des Bundes, der Länder u. Gemeinden nach ökonomischen Kriterien auf der Grundlage der Gliederung des Staatskontos der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung...
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