
Nach der EU-Grosskreditempfehlung 2 oder mehr natürliche oder juristische Personen , die Kredit e von der gleichen Bank und einer Tochtergesellschaft dieses Instituts entweder auf gemeinsamer oder getrennter Basis erhalten haben, die jedoch insofern miteinander verbunden sind, als 1. eine von ihnen direkt oder indirekt über die andere beherrsche....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gruppe-verbundener-kunden/gruppe-v
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