Grundtheilung Bedeutung

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Grundtheilung

Grundtheilung Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundtheilung, plur. die -en, eine solche Theilung unbeweglicher Güter, wodurch zugleich das Geschlechtseigenthum aufgehoben wird, die Todtheilung; zum Unterschiede von der Mutschirung.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3412
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