[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundtheilung, plur. die -en, eine solche Theilung unbeweglicher Güter, wodurch zugleich das Geschlechtseigenthum aufgehoben wird, die Todtheilung; zum Unterschiede von der Mutschirung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3412