
Grundstücksverkehr, im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes vom 28. 7. 1961 die Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke. Sie bedarf im Interesse einer gesunden Agrarstruktur der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Landwirtschaftsbehörde, die nur unter engen Voraussetzu...
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