
Der Besitzer hat die Verfügungsgewalt über das Grundstück, kann aber keine rechtsverbindlichen Verfügungen treffen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/lokal/42735

Eine natürliche oder juristische Person, die sich im → Besitz eines bebauten oder unbebauten Grundstücks befindet. Siehe → Grundstücksbesitz.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.