
Als Grundsicherungsamt wird die den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zugeordnete Behörde bezeichnet, die zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung als bedarfsorientierter Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Als Grundsicherungsamt wird die den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten zugeordnete Behörde bezeichnet, die zuständig für die Bewilligung der Grundsicherung als bedarfsorientierter Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist.
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