
ist die Berührung des Grundes durch ein Schiff (beim Schiffbruch). Die anfängliche Folge der G. ist, dass das Gut dem zufällt, der es in Besitz nimmt. Seit dem 12. Jh. wird dies von Kirche und Kaiser bekämpft und durch das Strandregal zu ersetzen versucht. Das Völkerrecht der Gegenwart gesteht ein Strandrecht bzw. Bergerecht dem Küstenstaat z...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Grundruhr, plur. die -en, in einigen besonders Niedersächsischen Gegenden, die Strandung, weil sie erfolget, wenn ein Schiff den Grund berühret, Nieders. Grundrörninge; ingleichen das...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_3_3396

Grundruhr (mhd. gruntruore = Grundberührung, Strandung; lat. ius naufragii. Teil des Strandrechtes [ius littorum]). Der Terminus bezeichnet einen Rechtsgrundsatz, demzufolge die Ladung eines Schiffes, das gestrandet oder auf einem Fluss auf Grund gelaufen war, als herrenlos und als dem Grundherrn ve...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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