
Bezeichnet eine Ertragsverhältniszahl nach Bodenbeschaffenheit im Zusammenhang mit den Grundwasserverhältnissen. Basis ist die Zahl 100.
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Diese wird folgendermaßen bestimmt: Fläche in Ar (100m²), für die die Ackerzahl gilt, × Ackerzahl = EMZ Über die Ertragsmesszahl wird die Grundsteuer pro Flächeneinheit erhoben. Man beachte aber, dass es sich bei der EMZ nur um eine Vergleichszahl und nicht um einen reellen Wert handelt.
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