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Grundpfandrecht

Grundpfandrecht Logo #42000 Grundpfandrechte werden im Kreditwesen die vertraglichen Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten genannt. Wird die gesicherte Forderung nicht erfüllt, so kann der Kreditgeber durch Vollstreckung in das Grundstück dessen Verwertungserlöse zur Kreditrückzahlung heranziehen. Die Einzelheiten sind in den ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Grundpfandrecht

Grundpfandrecht

Grundpfandrecht Logo #42015ist das in der Verpfändung eines Grundstücks bestehende beschränkte dingliche Recht. Hypothek, GrundschuldKöbler, DRG 212; Planitz, H., Das deutsche Grundpfandrecht, 1936, Neudruck 1983; Schulin, H., Zur Entwicklung des Grundpfandrechts in der Schweiz, in: Wissenschaft und Kodifikation des Privatrechts, hg. v. Coing, H. u. a., Bd. 3 1976
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Grundpfandrecht Logo #40102Pfandrechte an Grundstücken,Wohnungs-und Teileigentum sowie an Erbbaurechten, die im BGB von den Pfandrechten an beweglichen Sachen und Rechten getrennt behandelt werden. Zu den Grundpfandrechten gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

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Grundpfandrecht Logo #40180Sammelbegriff für Grundpfandverschreibungen (Hypotheken), Schuldbriefe und Gülten.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

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Grundpfandrecht Logo #42719Beschränkt dingliches Recht des Gläubigers, sich bei Nichtbefriedigung aus dem Erlös des Grundstücks schadlos zu halten.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42719

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Grundpfandrecht Logo #42735Zu den Grundpfandrechten gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Damit sie Gültigkeit erlangen, müssen sie jeweils unter Angabe des Namens des Gläubigers und des Geldbetrags im Grundbuch eingetragen werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/lokal/42735

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Grundpfandrecht Logo #42723Unter einem Grundpfandrecht ist ein Sicherungsrecht an einem Grundstück zu verstehen, das die Grundlage zur Darlehenssicherung bildet. In Deutschland gelten die Hypothek und die Grundschuld als Grundpfandrecht.
Gefunden auf https://www.harald-valter-immobilien.de/lexikon/

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Grundpfandrecht Logo #40051english: mortgage lien; charge by way of legal mortgage Grundpfandrechte ist der Oberbegriff für dingliche Verwertungsrechte an einem Grundstück. Gesetzlich geregelt in den §§ 1113 - 1203 BGB. Dazu gehören: †¢ Hypothek (ein Grundstück wird in der Weise belastet, dass an den, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme...
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

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Grundpfandrecht Logo #42171Unter einem Grundpfandrecht ist ein Sicherungsrecht an einem Grundstück zu verstehen, das die Grundlage zur Darlehenssicherung bildet. In Deutschland gelten die Hypothek und die Grundschuld als Grundpfandrecht. Ein Immobilienfinanzierer wird ein Darlehen erst dann gewähren, wenn der Bauherr eine Sic...
Gefunden auf https://www.immobilienscout24.de/de/finanzen/kaufplaner/lexikon/grundpfandr

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Grundpfandrecht Logo #42200Mit einem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen.
Gefunden auf https://www.interhyp.de/lexikon-grundpfandrecht.html

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Grundpfandrecht Logo #42121Beim Grundpfandrecht handelt es sich um die Grundstücksbelastung, bei der ein Gebäude oder Grundstück als finanzielle Sicherheiten dienen. Zu Grundpfandrechten zählen grundsätzlich die Grundschuld, die Hypotheken und die Rentenschuld. Der Vertrag dient als rechtliche Grundla...
Gefunden auf https://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/g/grundpfandrecht/

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Grundpfandrecht Logo #42832Ein kreditsicherndes Recht an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht (z. B. Erbbaurecht). Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen nicht, sichert es dem Gläubiger bzw. Kreditgeber das Recht, im Rahmen einer Vollstreckung realisierte Verwertungserlöse zur Befriedigung seiner vertraglich vereinbarten Forderungen heranzuziehen. In Deu...
Gefunden auf https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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