Kapitalerhöhung der AG durch die Ausgabe neuer Anteilscheinen. Fünf Möglichkeiten der Kapitalerhöhung sind gemäß Aktiengesetz (AktG) erlaubt: Kapitalerhöhung durch Einlage, bedingte Kapitalerhöhung , genehmigte Kapitalerhöhung , Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Wandelschuldverschreibung en, Gewinnschuldverschreibung en (... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/grundkapitalerh%C3%B6hung/grundkap