
Grundentlastung , die auf gesetzlichem Weg erfolgende Beseitigung der auf Grund und Boden ruhenden Reallasten (s. d.) und Dienstbarkeiten (Servituten). Vgl. Ablösung. Zum Zweck der Durchführung der G. wurden in einigen Staaten Grundentlastungsobligationen ausgegeben.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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