
Mit dem Begriff Grablege werden Grabstätten sozial höhergestellter Personen (Päpste, Bf.e und Äbte, Herrscher und Adelige) bezeichnet, und zwar Einzelbestattungen ebenso wie Sammelgräber. Die Exklusivität der Grablege wurde erreicht durch die Separierung der Gräber im (Gemeinde-)Friedhof, durch die Gründung eigener Grabkirchen oder eine exp...
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https://www.epigraphica-europea.uni-muenchen.de/

Mit dem Begriff Grablege werden Grabstätten sozial höhergestellter Personen (Päpste, Bf.e und Äbte, Herrscher und Adelige) bezeichnet, und zwar Einzelbestattungen ebenso wie Sammelgräber. Die Exklusivität der Grablege wurde erreicht durch die Separierung der Gräber im (Gemeinde-)Friedhof, durch die Gründung eigener Grabkirchen oder eine exp...
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Bez. für eine komplexe architekton. Grabanlage hoch gestellter, meist königl. Familien; befindet sich häufig im Chor einer eigens zu diesem Zweck erbauten Kirche, z. B. G. der dt. Kaiser im Speyrer Dom, G. der französ. Könige in der Abteikirche von Saint-Denis.
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