[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) Glotzen, verb. reg. neutr. welches das Hülfswort haben erfordert, aber nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist. 1) Leuchten, scheinen, glänzen, im Oberdeutschen. Faules Holz glotzet im Finstern...
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große Augen machen. Aus dem Mhd. für schimmern, glänzen. Bereits bevor es die Glotze (= Fernseher) gab sind die Wörter Glotzpaule und Glotzooge belegt.
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