
Mit Eintritt der Insolvenzvenz werden Zahlungs- und Eigentumstitel der Gläubiger entwertet, da diese ihre gegen den Schuldner gerichteten Ansprüche nicht mehr in eigener Regie durchsetzen können, sondern eine Gefahrengemeinschaft zum Zwecke der Haftungsverwirklichung bilden (müssen). Als Ausgleich für diesen Rechtsverlust erhalten die Gläubig...
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