
Mit Gläubigerausschuss wird das Organ der Insolvenzgläubiger bezeichnet, dessen Aufgabe die Unterstützung und Überwachung des Insolvenzverwalters ist (§ 69 InsO). Die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist nicht zwingend.
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https://www.lexexakt.de/glossar/glaeubigerausschuss.php
(Börse & Finanzen) Ein Gläubigerausschuss ist eine Gruppe, die die Bemühungen von Gläubigern auf Rettung ihrer Gelder aus einem zahlungsunfähigen Unternehmen oder von einem überschuldeten Bürger koordiniert...
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https://www.onpulson.de/lexikon/1877/glaeubigerausschuss/

Gläubigerausschuß , im Konkurs ein von den Konkursgläubigern (provisorisch vom Konkursgericht) zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei der Verwaltung und Verwertung der Konkursmasse erwählter Ausschuß aus der Mitte ebendieser Gläubiger und ihrer Vertreter (s. Konkurs).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ein Ausschuss von Insolvenzgläubigern, der vorläufig vom Insolvenzgericht, endgültig von der Gläubigerversammlung bestellt wird (§§ 69 ff. Insolvenzordnung). Seine Mitglieder haben den Insolvenzverwalter bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen (§ 69 Insolvenzordnung) und können zu diesem Zweck dessen...
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https://www.wissen.de//lexikon/glaeubigerausschuss
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