
Gewährträgerhaftung ist in Deutschland eine auf Gesetz und/oder Satzung beruhende, subsidiäre Haftung des Trägers einer bundesunmittelbaren, landesunmittelbaren oder kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts für den Fall, dass deren Vermögen für die Forderungen ihrer Gläubiger nicht ausreicht. In diesem Ausnahmefall hat jeder Gläubiger ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gewährträgerhaftung

Bezeichnung für die unbeschränkte Haftung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten der von ihnen getragenen Kreditinstitute, insbesondere der Sparkassen und Landesbanken. Neben der Gewährträgerhaftung existierte die Anstaltslast. Diese schrieb v...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42012

sieht im Insolvenzfall eine Nachschusspflicht der öffentlich-rechtlichen Anteilseigner vor.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
(Börse & Finanzen) Gewährträgerhaftung ist die unbeschränkte Haftung von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten von ihnen getragener Kreditinstitute, wie insbesondere der Sparkassen. © Deutsches Derivate Institut
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https://www.onpulson.de/lexikon/1837/gewaehrtraegerhaftung/

die volle und unbeschränkte Haftung des Gewährträgers ( Gemeinde, Kreis, Land, Bund ) für die Verbindlichkeiten der von ihm errichteteten öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute ( Sparkassen, Landesbanken u. a.); ab Mitte 2005 für die öffentl...
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https://www.wissen.de//lexikon/gewaehrtraegerhaftung
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