
(Text von 1910) Pflegen
1). Gewohnt sein
2). Man
pflegt (vgl. Art. 767) etwas zu tun, sofern man überhaupt eine Handlung unter ähnlichen Umständen wiederholt; man ist aber etwas
gewohnt (eigentl. Adjekt. ahd.
giwon, mhd.
gewon, daher auch heute mundartlich:
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