
Gewissensvertretung (Defensio, Exoneratio conscientiae), im frühern Prozeßrecht Rechtsinstitut, dem zufolge derjenige, welchem in einer bürgerlichen Rechtssache von dem Gegner der Eid zugeschoben ward, versuchen durfte, ob er das Gegenteil der Behauptung des Gegners mittels andrer Beweise erhärten könne. Derjenige, welcher "sein Gewissen ...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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